Bekommen Sie bei der Witwenrente noch 60 Prozent oder nur 55 Prozent? Genau diese Frage klären wir anhand der gesetzlichen Regelungen und eines leicht verständlichen Rechenbeispiels. Ich zeige Ihnen, wann das alte Recht nach § 255 SGB VI gilt, wann das neue Recht nach § 67 SGB VI greift und warum das Sterbevierteljahr für alle Hinterbliebenen eine wichtige Rolle spielt.
👉 Im Video erfahren Sie, wer Anspruch auf 60 Prozent hat, woran Sie erkennen, welches Recht für Sie gilt, und wie Sie Ihren Rentenbescheid richtig einordnen können.
