24. August 2026

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Medien- und Radioteam

Steuer-Trick: Dieses Geld verschenken Millionen Mieter JEDES Jahr!

 

Es gibt einen Steuertipp, den alle Mieter und viele Eigentümer nutzen können – und der trotzdem Jahr für Jahr von Millionen Menschen verschenkt wird, oft ganz ohne es zu ahnen. Dabei liegt alles, was man dafür braucht, bei den meisten längst zu Hause im Ordner. Ein kurzer Griff kann mehrere hundert Euro zurückbringen.

Im Mittelpunkt steht ein Dokument, das fast jeder besitzt, aber kaum jemand mit Steuersparen verbindet: die Nebenkostenabrechnung, bei Eigentümern die Hausgeldabrechnung. Darin stecken haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst sowie Handwerkerleistungen wie Heizungswartung, Schornsteinfeger und Aufzugswartung. Das Besondere: Diese Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro an, also bis zu 4.000 Euro, bei Handwerkerleistungen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro – zusammen theoretisch bis zu 5.200 Euro pro Jahr.

Das Video richtet sich an alle Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer. Wichtig sind drei Spielregeln: Es zählen nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, keine Materialkosten; die Zahlung muss unbar erfolgt sein, was bei Nebenkosten automatisch gilt; und als Nachweis genügt laut Bundesfinanzhof die Abrechnung selbst. Sind Posten nicht sauber aufgeschlüsselt, hilft eine Bescheinigung nach § 35a von Vermieter oder Hausverwaltung. Eingetragen wird immer im Jahr, in dem die Abrechnung zugegangen ist.

Das lernst du im Video:
Verstehen, warum die Nebenkostenabrechnung bares Geld wert ist
Erkennen, welche Posten als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gelten
Berechnen, wie sich bis zu 4.000 und 1.200 Euro Steuerermäßigung zusammensetzen
Beachten, warum nur Arbeitskosten und keine Materialkosten zählen
Nutzen, dass laut Bundesfinanzhof die Abrechnung allein als Nachweis genügt
Anfordern, wie eine Bescheinigung nach § 35a fehlende Angaben ergänzt
Einordnen, in welches Steuerjahr die zeitversetzte Abrechnung gehört
Mitnehmen, wie Eigentümer bei Vermietung stattdessen über Werbungskosten profitieren

Wenn du Neuigkeiten zu haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Nebenkostenabrechnung, Steuerermäßigung und weiteren Steuer- und Finanzthemen nicht verpassen willst, ist dieser Kanal dein verlässlicher Anlaufpunkt. Deine Steuererklärung erledigst du anschließend einfach und ohne Vorkenntnisse online mit smartsteuer.

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