24. August 2026

allianz-erde.org

Medien- und Radioteam

Mit 62 in Rente – nur weil Sie 45 Jahre gearbeitet haben?

 

Viele Versicherte gehen genau davon aus. Doch nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist die Antwort deutlich komplizierter. In diesem Video erfahren Sie, welche Altersrente tatsächlich mit 62 Jahren möglich ist und warum 45 Versicherungsjahre allein keine abschlagsfreie Rente garantieren.

In diesem Video erfahren Sie vom Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel:

➡️Warum 45 Versicherungsjahre keinen Rentenbeginn mit 62 Jahren ermöglichen.
➡️Für wen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt.
➡️Wann die Altersrente für langjährig Versicherte beginnt.
➡️Unter welchen Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits mit 62 Jahren möglich ist.
➡️Warum 35 Versicherungsjahre bei der Schwerbehindertenrente ausreichen.
➡️Welche Rolle die 45 Versicherungsjahre dennoch für die Rentenberechnung spielen.
Worauf Versicherte jetzt achten sollten.