24. August 2026

allianz-erde.org

Medien- und Radioteam

Der „ausgelegte“ Rechtsstaat

 

Artikel des Grundgesetzes und Gesetze oder internationale Verträge, sind keine festen Regeln.

Wer den Inhalt von Grundgesetz-Artikeln, Gesetzen oder unterzeichneten internationalen Verträgen, als verbindlich beanspruchen möchte, der benötigt eine zusätzliche „Genehmigung“.

Vor diesen „Genehmigungen“ steht stets die „Auslegung“.

Die „Auslegung“ kann positiv oder negativ ausfallen und bei identischen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Entscheidend bei der „Genehmigung“ ist immer, wer die Rechte beansprucht.

Bürger erhalten kaum „Genehmigungen“.

Vor allem dann nicht, wenn dies zu ihrem Vorteil wäre.

Staatliche Stellen, Gerichte und Behörden, sprechen sie sich gleich selbst aus, da sie die „Auslegung“ bestimmen und vor allem um ihre eigene RechtsSicherheit herzustellen.

Wenn etwas nicht ausgelegt werden kann, dann haben wir keinen Rechtsstaat und keine RechtsSicherheit mehr.

 

 

Ist echt gut, so eine freiheitlich demokratische Grundauslegung.