Ab 2028 wird die Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner teurer? Nicht unbedingt!
Denn wer eine der gesetzlichen Ausnahmen erfüllt, muss den neuen Zuschlag möglicherweise gar nicht zahlen.
Und es geht nicht nur um GdB 60 – auch Erwerbsminderung, Pflegegrad, Kinder, Angehörigenpflege und das Alter können eine Rolle spielen.
Welche Ausnahme für Sie wichtig sein kann, erfahren Sie in diesem Video.
5 wichtige Ausnahmen im Überblick:
➡️GdB 60 oder höher: Ein festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 60 beim familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner ist eine gesetzliche Ausnahme.
➡️Volle Erwerbsminderung: Auch ein festgestellter Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung kann den Zuschlag ausschließen.
➡️Pflegegrad 3 oder höher: Hat der familienversicherte Partner mindestens Pflegegrad 3, greift ebenfalls eine Ausnahme.
➡️Kinder im Haushalt: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Kinder unter zwölf Jahren sowie Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst unterhalten können, eine Ausnahme begründen.
➡️Pflege, Pflegezeit oder Regelaltersgrenze: Auch die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen unter den gesetzlichen Voraussetzungen, eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder das Erreichen der Regelaltersgrenze können relevant sein.
Wichtig: Der Zuschlag beträgt grundsätzlich 2,5 Prozentpunkte und wird vom gesetzlich versicherten Mitglied allein getragen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2028.
