24. August 2026

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Seit 18. August: EU-Behörden erhalten deutlich schnelleren Zugriff auf private digitale Daten – Gefahr von Missbrauch und Fehlern

 

Seit dem 18. August 2026 gelten in der EU die neuen e-Evidence-Regeln. Was technisch und bürokratisch klingt, verändert den grenzüberschreitenden Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf private digitale Daten grundlegend. EUR-Lex

Bisher musste beispielsweise ein französischer Staatsanwalt, der E-Mails, IP-Daten oder andere elektronische Beweise von einem Anbieter in einem anderen EU-Staat benötigte, häufig den klassischen Weg der internationalen Rechtshilfe einschlagen. Nach Angaben der EU-Kommission dauerte das durchschnittlich rund zehn Monate.

Damit soll Schluss sein.

Eine zuständige Justizbehörde kann eine Europäische Herausgabeanordnung nun grundsätzlich direkt an einen Diensteanbieter beziehungsweise dessen benannte Niederlassung oder Rechtsvertretung in der EU richten.

Die Frist: 10 Tage. In bestimmten Notfällen: 8 Stunden.

Die EU hat damit aus einem oft monatelangen zwischenstaatlichen Verfahren einen erheblich schnelleren direkten Zugriff auf digitale Beweismittel gemacht.

E-Mails, IP-Adressen, Verbindungsdaten und Dateien

Betroffen sind nicht nur klassische Telekommunikationsunternehmen. Die Regelung erfasst grundsätzlich auch Anbieter von E-Mail-, Messenger-, Cloud-, Hosting- und Social-Media-Diensten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Angefordert werden können je nach Fall unter anderem:

  • Teilnehmer- und Kontodaten wie Name, Adresse oder Telefonnummer
  • Daten zur Identifizierung eines Nutzers, etwa bestimmte IP-Daten
  • Verkehrsdaten über elektronische Kommunikation
  • gespeicherte E-Mails und Nachrichten
  • in Cloud-Diensten gespeicherte Dateien

Damit kann eine Ermittlungsbehörde in einem EU-Land auf elektronisches Beweismaterial zugreifen, das bei einem Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat liegt, ohne dafür grundsätzlich den bisherigen langwierigen Rechtshilfeweg gehen zu müssen.

„Missbrauch lässt sich dabei nicht ausschließen: Zwar müssen solche Anordnungen von zuständigen Justizbehörden erlassen beziehungsweise geprüft werden, doch mit dem deutlich schnelleren grenzüberschreitenden Zugriff wächst auch das Risiko, dass sensible persönliche Daten unverhältnismäßig oder fehlerhaft abgefragt werden.“

Das betrifft grundsätzlich auch Kommunikationsdienste. Entscheidend ist allerdings, welche Daten ein Anbieter überhaupt besitzt.

Eine wichtige Grenze bleibt bestehen: Die e-Evidence-Verordnung verpflichtet Anbieter nicht dazu, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu knacken. Ein Messenger kann also nicht einfach gezwungen werden, Nachrichteninhalte herauszugeben, auf die er technisch selbst keinen Zugriff hat. Doch Verschlüsselung bedeutet nicht automatisch Anonymität. Je nach Dienst können beispielsweise Konto-, Identifikations-, IP- oder andere Metadaten vorhanden sein – und genau solche Daten können für Ermittler von erheblichem Interesse sein.

Aus Monaten werden Stunden

Die EU begründet das System mit einem realen Problem: Kriminalität ist längst digital und grenzüberschreitend, während nationale Ermittlungsverfahren häufig noch an Landesgrenzen endeten. Elektronische Beweise können außerdem schnell gelöscht oder verändert werden. Doch dieselbe Infrastruktur, die Ermittlungen beschleunigt, erweitert zwangsläufig auch die Möglichkeiten staatlichen Zugriffs auf digitale Spuren.

Die Barriere zwischen einer nationalen Ermittlungsbehörde und den bei ausländischen Internetkonzernen gespeicherten Daten europäischer Bürger ist deutlich niedriger geworden.

Was früher durchschnittlich Monate dauerte und zwischen Staaten koordiniert werden musste, soll künftig innerhalb weniger Tage – in dringenden Fällen innerhalb von acht Stunden – möglich sein.

Der digitale Raum Europas ist damit seit dem 18. August ein anderer geworden. Nicht weil Verschlüsselung abgeschafft wurde. Sondern weil der staatliche Zugriff auf vorhandene digitale Daten erheblich schneller und direkter organisiert wurde.