Leitsatz 4. Rechte
Ziffer 6. „alliance earth“ betont die uneingeschränkte Freiheit des Individuums, unabhängig von Religion, Kultur oder Hautfarbe. Dies umfasst auch die Freiheit zur Unversehrtheit der eigenen Körperlichkeit und die umfassende Selbstbestimmung im Hinblick auf alle physischen, elektromagnetischen und anderweitigen Manipulationen, Eingriffe und Maßnahmen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Stoffwechsel, Motorik, Verhalten, Bewusstsein oder die ungehinderte Atmung zu beeinflussen. Insbesondere die Anwendung und Einbringung von chemischen Substanzen in die Luft, den Boden und das Wasser, die durch die international üblichen Geoengineering (Geo-Engineering) oder Climate Engineering Programme betrieben werden.
Ziffer 7. „alliance earth“ untersagt daher jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Biologika und Biogenics, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutseren, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeborenen im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens. Es ist untersagt unmittelbar nach der Geburt das Neugeborene von der Nabelschnur zu trennen. Der Wunsch der Eltern ist zu berücksichtigen.
Ziffer 7.1 Die Rechtsvorschriften der WHO Weltgesundheitsorganisation, die am 19. Juli 2025 in Kraft treten, haben auf die Rechtsvorschriften unter Leitsatz 4. Ziffern (6) und (7) keine verbindliche Wirkung, da alliance earth kein Mitglied der WHO ist. Ebenso können die WHO Vorschriften auf alle anderen Bestimmungen unserer Organisation keine Wirkung entfalten.
https://www.alliance-earth.com/manifest.html

https://www.allianz-erde.org/category/informationen/
