BioNTech hat seine Phase-2-Studie BNT122-01 mit der individualisierten mRNA-Krebsimmuntherapie Autogene Cevumeran vorzeitig abgebrochen. Der Grund: Das unabhängige Data Safety Monitoring Board stellte eine „numerical imbalance in overall survival“, also eine Ungleichverteilung beim Gesamtüberleben, fest. Was BioNTech in seiner Mitteilung nicht sagte, bestätigte anschließend Mitentwickler Genentech gegenüber Fierce Biotech: In der behandelten Gruppe waren mehr Menschen gestorben als in der Kontrollgruppe.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich greift diesen Vorgang nun in einem ausführlichen Beitrag auf X auf und stellt insbesondere die Frage, wie dieser Überlebensnachteil mit BioNTechs gleichzeitiger Erklärung zusammenpasst, es seien „keine neuen Sicherheitssignale“ festgestellt worden.
Untersucht wurde BNT122 bei Patienten mit operiertem Darmkrebs im Stadium II mit hohem Risiko beziehungsweise Stadium III, bei denen nach Operation und Standardchemotherapie weiterhin zirkulierende Tumor-DNA nachweisbar war. Eine Gruppe erhielt die experimentelle individualisierte mRNA-Therapie mit bis zu 15 intravenösen Gaben, die andere lediglich den bisherigen Standard des „watchful waiting“ – also keine aktive Behandlung.
Genau dieser Vergleich macht das Ergebnis für Ulbrich so brisant. Der Überlebensnachteil trat nicht in der unbehandelten Kontrollgruppe auf, sondern bei den Patienten, die BNT122 erhielten. BioNTech veröffentlichte nach Ulbrichs Darstellung allerdings weder die Zahl der Todesfälle in den beiden Gruppen noch Todesursachen, Hazard Ratio, Nachbeobachtungsdauer oder Datenschnitt. Dass mehr Menschen im Verumarm gestorben waren, wurde erst durch Genentech auf journalistische Nachfrage bekannt.
Ulbrich schreibt dazu unmissverständlich: „Ein Präparat, das in einer randomisierten Studie gegen bloßes Abwarten antritt und dabei mehr Todesfälle produziert als das Abwarten, wirft eine Nutzen-Risiko-Frage auf – unabhängig davon, welches Etikett der Sponsor der Entscheidung gibt.“
Doch der Überlebensnachteil ist nicht der einzige Punkt, den der Anwalt für aufklärungsbedürftig hält. Nach den von ihm zusammengetragenen Angaben hatte die Studie ihre vorab festgelegte Futility-Grenze bereits im Oktober 2025 überschritten. Diese statistische Schwelle signalisiert, dass die Wahrscheinlichkeit, das angestrebte Wirksamkeitsziel noch zu erreichen, nicht mehr ausreichend erscheint.
Das Kontrollgremium hielt die Daten damals laut BioNTech noch nicht für belastbar genug und die Nachbeobachtungszeit für zu kurz. Weil keine Sicherheitsbedenken bestanden hätten und das DSMB keine Einwände erhoben habe, wurde die Studie fortgesetzt.
Bis zum endgültigen Abbruch vergingen weitere rund zehn Monate. In dieser Zeit wurden Patienten weiterbehandelt.
Für Ulbrich ist genau diese Zeitspanne ein zentraler Punkt. Er will wissen, ob die betroffenen Patienten darüber informiert wurden, dass die Studie ihre eigene vorab definierte Schwelle für ein voraussichtliches Scheitern bereits überschritten hatte – und wenn ja, wann. Gerade bei Krebspatienten, die sich zwischen bloßer Beobachtung und einer experimentellen Behandlung entscheiden, könne eine solche Information für die weitere Einwilligung entscheidend sein.
Auch die rechtliche Einordnung des Abbruchs müsse nach seiner Auffassung geklärt werden. Die europäische Verordnung über klinische Prüfungen unterscheidet zwischen einem Studienabbruch aufgrund einer Veränderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und einem Abbruch aus anderen Gründen. Daraus ergeben sich unterschiedliche regulatorische Konsequenzen. Ulbrich fordert deshalb eine Prüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständigen Ethik-Kommissionen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob der Probandenschutz während der zehn Monate zwischen Überschreiten der Futility-Grenze und Studienabbruch ausreichend gewährleistet war.
Ebenso verlangt er die vollständige Offenlegung der Überlebensdaten einschließlich Todesfällen und Todesursachen in beiden Gruppen, Hazard Ratio und Nachbeobachtungsdauer sowie Einsicht in Prüfplan, statistischen Analyseplan und die Empfehlungen des unabhängigen Kontrollgremiums vom Oktober 2025 und August 2026.
Dabei geht es nicht darum, aus der höheren Zahl von Todesfällen bereits einen bewiesenen ursächlichen Zusammenhang mit BNT122 abzuleiten. Aus Ulbrichs Post geht nicht hervor, dass eine solche Kausalität festgestellt wurde. Genau deshalb fordert er die Daten, die eine Bewertung überhaupt erst ermöglichen würden.
Sein schwerster Vorwurf richtet sich letztlich gegen die fehlende Transparenz: Die Richtung der Überlebens-Ungleichverteilung – mehr Todesfälle bei den Behandelten – wurde nicht vom Sponsor BioNTech selbst offengelegt, sondern erst vom Mitentwickler Genentech auf Nachfrage eines Journalisten bestätigt.
Und über allem steht die Frage nach den zehn Monaten: Warum wurde weiterbehandelt, nachdem die eigene Futility-Grenze bereits überschritten war, was wussten die Patienten darüber – und warum erfahren Öffentlichkeit und Betroffene bis heute nicht, wie groß der Unterschied bei den Todesfällen tatsächlich war?
