Erst die Kinder, dann alle? Wie „Kinderschutz“ zum Türöffner für die digitale Alterskontrolle wird
Kaum war der milliardenschwere Vergleich zwischen Meta und zahlreichen US-Bundesstaaten geschlossen, meldeten sich Regierungen und Institutionen auf der anderen Seite des Atlantiks zu Wort. Großbritannien will vergleichbare Regeln, die EU-Kommission verlangt mindestens denselben Schutz für europäische Kinder, und selbst der UN-Hochkommissar für Menschenrechte nutzt den Fall, um weltweite Maßnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen sozialer Medien auf Minderjährige zu fordern.
Der Schutz von Kindern ist dabei das Argument, gegen das kaum jemand widersprechen möchte. Doch hinter der Debatte über Bildschirmzeiten, nächtliche Sperren und süchtig machende Algorithmen entsteht eine Infrastruktur, deren Bedeutung weit über Kinder hinausreichen könnte: Wer Kinder aus bestimmten Bereichen des Internets aussperren will, muss zunächst wissen, wer ein Kind ist. Und damit muss irgendwann auch der Erwachsene beweisen können, dass er keines ist.
Genau darauf macht Reclaim The Net aufmerksam. Der Meta-Vergleich ist kaum beschlossen, und schon wird er international als Modell präsentiert. In Großbritannien erklärte Arbeits- und Rentenminister Pat McFadden, man wolle nicht, dass amerikanische Jugendliche besser geschützt seien als britische. Die Regierung plant ohnehin, soziale Medien für Unter-16-Jährige einzuschränken und für ältere Jugendliche nächtliche Sperrzeiten einzuführen. Die logische Voraussetzung dafür lautet: Die Plattform muss das Alter des Nutzers kennen.
Auch Brüssel reagierte bemerkenswert schnell. EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier bestätigte nach dem US-Vergleich Gespräche mit Meta. Man erwarte ein angemessenes Management der Bildschirmzeit und geeignete elterliche Kontrollmöglichkeiten. Meta solle entsprechende Verpflichtungen auch in Europa anbieten, damit Kinder in der EU „mindestens“ denselben Schutz erhielten wie in den USA. Die Kommission bestätigt selbst, dass seit Bekanntwerden des Vergleichs weitere Gespräche mit Meta stattgefunden haben. (audiovisual.ec.europa.eu)
Das klingt zunächst vernünftig. Niemand bestreitet ernsthaft, dass Kinder vor Suchtmechanismen, Grooming, Gewalt, Pornografie oder anderen problematischen Inhalten geschützt werden sollten.
Doch eine andere Frage wird dabei auffallend selten gestellt: Seit wann ist es Aufgabe von Regierungen, supranationalen Institutionen und Technologieunternehmen, die digitale Erziehung von Kindern immer weiter an sich zu ziehen?
Kinder haben Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie entscheiden, wann ein Kind sein erstes Smartphone erhält, welche Apps darauf installiert werden, ob Instagram oder TikTok benutzt werden dürfen und ob das Telefon nachts im Kinderzimmer liegt. Moderne Betriebssysteme bieten längst Bildschirmzeitbegrenzungen, Jugendschutzfilter, App-Freigaben und Familienkonten.
Natürlich gibt es Eltern, die damit überfordert sind oder ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Millionen Erwachsene eine technische Alterskontroll-Infrastruktur akzeptieren müssen.
Genau hier liegt der politische Sprengstoff dieser Entwicklung.
Denn ein digitales System kann nicht einfach „nur Kinder“ kontrollieren. Es muss Kinder von Erwachsenen unterscheiden. Wenn der Zugang zu einem Dienst erst ab 16 oder 18 Jahren erlaubt ist, muss der Nutzer nachweisen können, auf welcher Seite dieser Grenze er steht.
Damit wird aus Kinderschutz Altersverifikation. Und aus flächendeckender Altersverifikation kann sehr schnell eine digitale Identitätsinfrastruktur werden. Die EU muss diese Infrastruktur nicht einmal mehr entwickeln. Sie ist bereits dabei, sie auszurollen.
Die Europäische Kommission erklärte im April, ihre europäische App zur Altersverifikation sei technisch bereit. Nutzer sollen sie beispielsweise mit Reisepass oder Personalausweis einrichten können. Anschließend soll gegenüber einem Onlinedienst lediglich bestätigt werden, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht wurde, ohne Name oder genaues Alter weiterzugeben. Mehrere Mitgliedstaaten planen nach Angaben der Kommission bereits, diese Technik in ihre nationalen digitalen Identitäts-Wallets zu integrieren.
Das ist ein entscheidender Punkt: Die Infrastruktur existierte bereits vor dem Meta-Vergleich. Was jetzt hinzukommt, ist ein weiterer politischer Grund, sie breit einzusetzen.
Der Meta-Vergleich fällt damit auf einen Boden, der längst vorbereitet wurde.
Und plötzlich passt alles zusammen: Schutz vor sozialen Medien, Schutz vor Pornografie, Schutz vor süchtig machenden Plattformen, Schutz vor gefährlichen Inhalten. Für jedes Problem lässt sich ein nachvollziehbarer Grund nennen, warum ein Anbieter wissen sollte, ob vor dem Bildschirm ein Kind oder ein Erwachsener sitzt.
Das Ergebnis bleibt jedoch dasselbe: Der anonyme Zugang zum Internet wird Stück für Stück durch einen Zugang ersetzt, bei dem zunächst eine Berechtigung nachgewiesen werden muss.
Alle haben plötzlich denselben kaum angreifbaren Grund: Wir müssen die Kinder schützen.
